Infos zum RTL / BGH-Urteil 22.04.09

Am 24.04.09 berichteten wir hier: Save TV gewinnt gegen RTL vor dem BGH, über das Urteil des Bundesgerichtshof. In diesem Urteil ging hervor das der Service unter bestimmten Foraussetzungen Legal ist. In diesem Beitrag wollen wir auf die Punkte eingehen, die für die Legalität entscheident sind.

Punkt 1: Der Aufzeichnungsprozess muss vollständig automatisiert sein. Da nach Auffasung des BGH durch die Voll-Automatisierte Aufnahme ,allein die Kunden als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen seien. Ist dies der Fall wird kein Urheberrecht verletzt, da von einer Vervielfältigung für den Privaten Gebrauch zu reden ist.

Punkt 2: Hier ging es darum ob Save.TV seine Aufnahmen öffentlich zugänglich macht, was Illegal währe. Hier stellte das Gericht fest, dass durch den in Punkt 1 erwähnten Automatisierten-Aufzeichnungprozess keine “Öffentlichkeit” adressiert wird.

Punkt 3: Dieser Punkt muss noch vor dem Oberlandesgericht geklährt werden. Hier geht es um: die unerlaubte Weitersendung des Programms. Nach Aussage des Geschäftsführers der Save.TV Ltd. Thomas Kutsch, ist dieser Punkt schon bei der Gestalltung des Geschäftmodells berücksichtigt.

Die abschließende Aussage des Save.TV Geschäftführers lautet: „Wir fühlen uns durch die Urteilsbegründung des BGH in unserer Rechtsauffassung bestätigt und sehen dem finalen Urteil des OLG sehr optimistisch entgegen.“